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Bildungsserver > Englisch.  > Sekundarstufe I.  > Fachdidaktik/rechtliche Bestimmungen....  > Parallelarbeiten

Parallelarbeiten

Mindestens eine Klassen- oder Kursarbeit je Fach wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 und 7 als Parallelarbeit durchgeführt, wobei weitere Parallelarbeiten vorgesehen werden können.

Der so genannte Drittel-Paragraph gilt auch für die Parallelarbeiten und bezieht sich auf das Gesamtergebnis aller beteiligten Klassen oder Kurse.

Diese Vorgaben sind zu finden in der neuen Schulordnung für die Schulen in RLP, § 52 (2) und § 53 (6), in Kraft getreten am 1. August 2009 (als pdf-Broschüre des Ministeriums für Bildung, Jugend, Kultur und Frauen hier erhältlich).

In einem Papier des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 16. September 2002 mit dem Titel "Qualitätssicherung an Schulen in Rheinland-Pfalz" heißt es dazu:

a) Parallelarbeiten in der Sekundarstufe I

Im Rahmen der Bemühungen um Qualitätssicherung und -entwicklung und um sich der schulinternen Vergleichbarkeit des erreichten Leistungsstandes zu versichern, führen die allgemein bildenden Schulen des Landes (Ausnahme: Bildungsgang Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung) regelmäßig eine der zu schreibenden Klassenarbeiten als Parallelarbeit durch. Diese Parallelarbeiten sollen pro Schuljahr mindestens einmal im zweiten Schulhalbjahr der 5. und der 7. Jahrgangsstufe geschrieben werden, und zwar beginnend mit dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2002/03 in allen Fächern (mit Ausnahme der Wahlpflichtfächer), in denen Klassenarbeiten zu schreiben sind.

Die Parallelarbeiten werden von der jeweiligen Fachkonferenz gemeinsam konzipiert und nach vorher abgestimmten Kriterien durch die betroffenen Lehrkräfte ausgewertet und bewertet. Bei Parallelarbeiten ist nicht mehr die Klasse, sondern die Gruppe der an der Parallelarbeit teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (in der Regel die Klassenstufe) Bezugsgruppe für die Bewertung.

Damit wird die Lehrkraft zum Anwalt ihrer Klasse. Sie konzipiert und realisiert ihren Unterricht, damit die Schülerinnen und Schüler im Vergleich bestehen können, und engagiert sich bei der Konstruktion der Parallelarbeit so, dass die Parallelarbeit den Unterricht reflektiert.

Die Note fließt wie die einer Klassenarbeit in die Gesamtnote ein. Die Parallelarbeiten sind einschließlich ihrer Ergebnisse schulintern gesondert zu dokumentieren.

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Astrid Sibbe, PL. Letzte Änderung dieser Seite am  1. Juli 2013. ©1996-2022 Bildungsserver Rheinland-Pfalz